Fazit der Anwaltlichen Einwendung vom 08.07.2024
Das Planungsverfahren ist fehlerhaft, weil die Auslegung unvollständig war und eine FFH-Vorprüfung mit rechtlich unvertretbarer Begründung abgelehnt und nicht durchgeführt wurde. Beides wäre zwingend in rechtmäßiger Form nachzuholen.
Die Planung verstößt zudem gegen zwingendes Recht und das Abwägungsgebot.
Sie ist aus diesem Grund rechtswidrig, ein auf dieser Grundlage beschlossener Bebauungsplan wäre unwirksam.
Die Planung läuft den Zielen der Raumordnung zuwider (§ 1 Abs. 4 BauGB), weil sie nicht bedarfsgerecht ist; vielmehr ist der Bedarf nach Hafeninfrastruktur und haffennaher Logistik durch die Planungen der vergangenen Jahre bereits massiv überbedient. Hinzu kommt, dass die multimodale Ausgestaltung wegen der Entfernung zu den Hafenbecken und der fehlenden konkreten Planung eines Bahnanschlusses nicht gegeben ist.
Wegen der groben Verfehlung der Bedarfe sowie wegen artenschutzrechtlicher Vollzugshindernisse fehlt es zudem an der
städtebaulichen Erforderlichkeit (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Dass die Abwägung (§ 1 Abs. 6, Abs. 7 BauGB) aus zahlreichen Gründen im Vorgang wie im Ergebnis unvertretbar ist, wurde soeben ausführlich dargestellt.
Unter anderem wären sämtliche natur- und klimaschutzbezogenen Gutachten und Bewertungen vollkommen neu zu erstellen, weil die Interpretation des derzeit gültigen B-Plans Nr. 39 nicht im Ansatz nachvollziehbar ist.
Es ist nicht erkennbar, wie das Planungsziel in rechtmäßiger Weise erreicht werden soll, zumal ein Bedarf für die (weitere) Erweiterung des Hafens ebenso wenig erkennbar ist wie eine Ausführung in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung.
Jedenfalls ist eine erneute und vollständige Tatsachenermittlung
unter Berücksichtigung aller betroffener Belange nach Maßgabe der
obenstehenden Ausführungen notwendig und auf dieser Grundlage eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Rechtsanwalt
Dr. Johannes Franke
Rechtsanwalt
John Peters
Rechtsanwältin
Dr. Roda Verheyen
Die Stadtverwaltung Voerde hat die Beratung über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 139 auf dem Gebiet des Emmelsum Biotops auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.03.2025 gesetzt
https://ris.voerde.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZp3GzKzLlH6F9wk-FjRnwY
Abschrift / Auszug aus Neue Ruhr Zeitung 03.01.2025 – Interview mit dem Voerder Bürgermeister Dirk Haarmann
…Apropos geschoben: Still ruht der See in Sachen Logistikpark in Emmelsum. Hängt dies mit den Einwendungen gegen das Vorhaben zusammen – insbesondere mit der Stellungnahme der Fachanwälte, die der BUND mit der Bewertung der Planung beauftragt hat? Die Juristen sehen hier eklatante Fehler.
Das Bauleitplanverfahren wird im ersten Sitzungslauf 2025 fortgesetzt. Wie immer wird hierbei zu allen Einwendungen dezidiert Stellung genommen, so dass die Politik auf einer soliden Grundlage entscheiden kann. Die Verwaltung hat immer bekräftigt, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Die Beratungsunterlagen werden aufzeigen, dass die Verwaltung – ebenfalls gestützt von juristischen Bewertungen – von einem rechtlich einwandfreien Verfahren ausgeht.
Wird der Stadtrat in 2025 über die Weichenstellung für die hochumstrittene Gewerbeansiedlung entscheiden?
s.o. – Er bekommt zumindest die Möglichkeit zu Entscheiden.
Hält der Investor ungeachtet des langwierigen Verfahrens weiter an seinem Vorhaben fest?
Bisher hat der Investor eine Realisierung im Falle des angestrebten Baurechts immer bekräftigt.
12.11.2024 – Die Beratung über einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“ steht nicht auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Voerde. Somit gibt es auch in 2024 keine Entscheidung in Sachen Logistikpark versus Bewahrung des Emmelsum Biotops.
Anwaltliche Stellungnahmen und Einwendungen vom 08.07.2024
RA Fr. Dr. Roda Verheyen, RA Hr. Dr. Johannes Franke, RA John Peters – Kanzlei Günther-Partnerschaft, Hamburg
Namens und in Vollmacht unseres Mandanten werden die nachstehenden
Stellungnahmen und Einwendungen
bezüglich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 der Stadt Voerde vorgebracht.
Auf dieser Grundlage wird beantragt,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzustellen.
Hilfsweise,
die gerügten Mängel zu beheben und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
https://emmelsum-biotop-retten.de/wp-content/uploads/2024/08/Einwendung-final_korr-3.pdf
Juni 2024: Ausschreibung der Firma Greenfield Developement in BI-Medien Ausschreibungsdienste: Ausbau in Voerde (Niederrhein) – Neubau eines Logistikparks: Straßenbauarbeiten / Außenanlagen
Lt. dem Amtsblatt der Stadt Voerde vom 16.05.2024 erfolgt die Offenlage der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“ sowie der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“ von Montag 27.05.2024 bis einschließlich Montag den 08.07.2024
https://ris.voerde.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2 NXNFdFcExjZSZTA4jM3zoI98pRO0GIL6E
19.03.2024: Der Voerder Stadtrat beschließt die Offenlage der Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“ sowie die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 139. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung
26.06.2023: Ergebnis der Stellungnahme der Rechtsanwälte Günther Hamburg zur derzeitigen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Logistikparks und sonstiger Bebauungen in Voerde Emmelsum auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 39 Stadt Voerde.
„Die Genehmigung eines Logistikparks ist auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Voerde bauplanungsrechtlich unzulässig. Auf den als nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksflächen sind nur Nebenanlagen im Sinne de § 14 BauNVO zulässig. Ein Logistikpark stellt keine Nebenanlage dar, weil er weder einer Anlage noch dem Baugebiet selbst funktional zugeordnet ist und darüber hinaus als Hauptnutzungsart eigenständig geregelt ist. Auch die im Übrigen diskutierten Nutzungen ( Schüttgutlager, Gewerbegebäude ) sind grundsätzlich unzulässig.“
30. März 2023: Kein Offenlagebeschluss in der Stadtratssitzung.
„Wir werden nicht mit halbfertigen Dingen in die weitere Beratungsfolge gehen.“ Bürgermeister Dirk Haarmann in der Ratssitzung
15.02.2023: Antrag auf Stopp des Planungsverfahrens von CDU, GRÜNE, FDP, WGV, DIE PARTEI
Hintergrund:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 139, im April 2022, war von der Verwaltung auch damit begründet worden, dass die Fläche von einem Investor sofort bebaut oder mit Schüttgut belegt werden könnte. Lt. der Antragsteller „Stopp des Verfahrens“ sei diese Darstellung elementare Grundlage für den Aufstellungsbeschluss gewesen. An der Darstellung der Verwaltung waren zwischenzeitlich erhebliche Zweifel aufgekommen. Eine Klärung durch die Verwaltung war bis zur Ratssitzung am 30. März 2023 nicht erfolgt.
Februar 2023: Die Firma Greenfield Developement kündigt auf Ihrer Hompage den Baubeginn des Logistikparks Emmelsum für Sommer 2023 mit Mietbeginn Juni 2024 an.
06. Dezember 2022: Kenntnisnahme des Voerder Stadtrates zur „Anpassung“ der Konzeption der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“ sowie Bebauungsplan Nr. 139.
Lt. der Stadtrats-Drucksache 17/294, 2. Ergänzung, wurde die Planung aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange umfassend überarbeitet. Der Beschlussvorschlag der Voerder Stadtverwaltung hierzu lautete: Kenntnisnahme der Änderung des Entwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“ und des Bebauungsplanes Nr. 139 mit Verweis auf eine vorgesehene Weiterführung des Bauleitplanverfahrens.
22. November 2022: Absetzung der Drucksache 17/294 zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens “ Logistikpark Hafen Emmelsum“ von der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses.
05. April 2022: Der Voerder Stadtrat beschließt, bei 2 Gegenstimmen und 12 Stimmenthaltungen, Aufstellungsbeschlüsse und Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum„.
08.03.2022 – Vorstellung der Planungen der Firma Greenfield Developement im Voerder Ausschuss für Stadtentwicklung
Auszug aus dem NRZ-Bericht vom 24.07.2015: „Der neue Logistikpark wird in einem Zeitraum von sechs bis neun Monaten jeweils nach Unterzeichnung eines Mietvertrages in Modulbauweise Stück für Stück errichtet. Insgesamt ist auf dem Grundstück eine Fläche von 87540 Quadratmetern für den Logistikpark vorgesehen.“ ( Der Pressebericht bezieht sich auf eine Pressemitteilung der Firma Greenfield Developement ).
09. Juli 2015 – Kooperationsveranstaltung Greenfield Developement mit DeltaPort GmbH & Co KG zum ‚Logistikdialog Voerde‘ im Lippeschlößchen Wesel.
Teilnehmende: U.a. Peter Abelmann, Clustermanager bei LogistikCluster.NRW, Stephan Jungen, Projektmanager bei NRW.Invest, Christian Kühn, Geschäftsführer der Greenfield Developement GmbH, Dirk Haarmann, Bürgermeister der Stadt Voerde, Konrad Fischer, Geschäftsführer Contargo, Jens Briese, Geschäftsführer der DeltaPort GmbH & Co. KG, Michael Düchting, Leiter der EAW Kreis Wesel.
29. April 2015: Bericht der Firma Greenfield zur Entwicklung des Flächenbereiches ehem. VOERDAL-Gelände, vormals HOOGOVENS, KAPAL, im Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung der Stadt Voerde.
03. Juli 1969: Bebauungsplan Nr. 39 Gemeinde Voerde “ Am Schied / Weseler Straße“ Errichtung einer Aluminiumhütte.
Der B‘ Plan 39 gibt vor, dass die östlich vom Aluminiumwerk gelegene Fläche als Erweiterungsfläche für das Aluminiumwerk genutzt werden kann. Er erlaubt der Alu-Hütte dort die Errichtung von Nebenanlagen im Sinne von § 14 Bau NVO.