Stand der Planung

03. Juli 1969: Bebauungsplan Nr. 39 Gemeinde Voerde “ Am Schied / Weseler Straße“ Errichtung einer Aluminiumhütte.

Der B‘ Plan 39 gibt vor, dass die östlich vom Aluminiumwerk gelegene Fläche als Erweiterungsfläche für das Aluminiumwerk genutzt werden kann. Er erlaubt der Alu-Hütte dort die Errichtung von Nebenanlagen im Sinne von § 14 Bau NVO.

29. April 2015: Bericht der Firma Greenfield zur Entwicklung des Flächenbereiches ehem. VOERDAL-Gelände, vormals HOOGOVENS, KAPAL, im Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung der Stadt Voerde.

09. Juli 2015 – Kooperationsveranstaltung Greenfield Developement mit DeltaPort GmbH & Co KG zum ‚Logistikdialog Voerde‘ im Lippeschlößchen Wesel.

Teilnehmende: U.a. Peter Abelmann, Clustermanager bei LogistikCluster.NRW, Stephan Jungen, Projektmanager bei NRW.Invest, Christian Kühn, Geschäftsführer der Greenfield Developement GmbH, Dirk Haarmann, Bürgermeister der Stadt Voerde, Konrad Fischer, Geschäftsführer Contargo, Jens Briese, Geschäftsführer der DeltaPort GmbH & Co. KG, Michael Düchting, Leiter der EAW Kreis Wesel.

Auszug aus dem NRZ-Bericht vom 24.07.2015: „Der neue Logistikpark wird in einem Zeitraum von sechs bis neun Monaten jeweils nach Unterzeichnung eines Mietvertrages in Modulbauweise Stück für Stück errichtet. Insgesamt ist auf dem Grundstück eine Fläche von 87540 Quadratmetern für den Logistikpark vorgesehen.“ ( Der Pressebericht bezieht sich auf eine Pressemitteilung der Firma Greenfield Developement ).

05. April 2022: Der Voerder Stadtrat beschließt, bei 2 Gegenstimmen und 12 Stimmenthaltungen, Aufstellungsbeschlüsse und Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum„.

22. November 2022: Absetzung der Drucksache 17/294 zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens “ Logistikpark Hafen Emmelsum“ von der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses.

06. Dezember 2022: Kenntnisnahme des Voerder Stadtrates zur „Anpassung“ der Konzeption der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“ sowie Bebauungsplan Nr. 139.

Lt. der Stadtrats-Drucksache 17/294, 2. Ergänzung, wurde die Planung aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange umfassend überarbeitet. Der Beschlussvorschlag der Voerder Stadtverwaltung hierzu lautete: Kenntnisnahme der Änderung des Entwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“ und des Bebauungsplanes Nr. 139 mit Verweis auf eine vorgesehene Weiterführung des Bauleitplanverfahrens.

Februar 2023: Die Firma Greenfield Developement kündigt auf Ihrer Hompage den Baubeginn des Logistikparks Emmelsum für Sommer 2023 mit Mietbeginn Juni 2024 an.

15.02.2023: Antrag auf Stopp des Planungsverfahrens von CDU, GRÜNE, FDP, WGV, DIE PARTEI

Hintergrund:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 139, im April 2022, war von der Verwaltung auch damit begründet worden, dass die Fläche von einem Investor sofort bebaut oder mit Schüttgut belegt werden könnte. Lt. der Antragsteller „Stopp des Verfahrens“ sei diese Darstellung elementare Grundlage für den Aufstellungsbeschluss gewesen. An der Darstellung der Verwaltung waren zwischenzeitlich erhebliche Zweifel aufgekommen. Eine Klärung durch die Verwaltung war bis zur Ratssitzung am 30. März 2023 nicht erfolgt.

30. März 2023: Kein Offenlagebeschluss in der Stadtratssitzung.

„Wir werden nicht mit halbfertigen Dingen in die weitere Beratungsfolge gehen.“ Bürgermeister Dirk Haarmann in der Ratssitzung

26.06.2023: Ergebnis der Stellungnahme der Rechtsanwälte Günther Hamburg zur derzeitigen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Logistikparks und sonstiger Bebauungen in Voerde Emmelsum auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 39 Stadt Voerde.

„Die Genehmigung eines Logistikparks ist auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Voerde bauplanungsrechtlich unzulässig. Auf den als nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksflächen sind nur Nebenanlagen im Sinne de § 14 BauNVO zulässig. Ein Logistikpark stellt keine Nebenanlage dar, weil er weder einer Anlage noch dem Baugebiet selbst funktional zugeordnet ist und darüber hinaus als Hauptnutzungsart eigenständig geregelt ist. Auch die im Übrigen diskutierten Nutzungen ( Schüttgutlager, Gewerbegebäude ) sind grundsätzlich unzulässig.“

19.03.2024: Der Voerder Stadtrat beschließt die Offenlage der Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“ sowie die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 139. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung

https://ris.voerde.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSZTA4jM3zoI98pRO0GIL6E

Lt. dem Amtsblatt der Stadt Voerde vom 16.05.2024 erfolgt die Offenlage der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“ sowie der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“ von Montag 27.05.2024 bis einschließlich Montag den 08.07.2024

Juni 2024: Ausschreibung in BI-Medien Ausschreibungsdienste: Ausbau in Voerde (Niederrhein) – Neubau eines Logistikparks: Straßenbauarbeiten / Außenanlagen

Anwaltliche Stellungnahmen und Einwendungen vom 08.07.2024

RA Fr. Dr. Roda Verheyen, RA Hr. Dr. Johannes Franke, RA John Peters – Kanzlei Günther-Partnerschaft, Hamburg